Ab dem 2. November 2020 gilt landesweit ein zweiter sog. Lockdown. Im Gegensatz jedoch zum Frühjahr sind diesmal Sportstätten nicht grundsätzlich von den Betriebsuntersagungen betroffen.
Das bedeutet konkret: Unser Bogenparcours darf weiter geöffnet bleiben!
Jedoch müssen dafür bestimmte Auflagen beachtet werden, da wir ansonsten schließen müssen. Folgende Regelungen gelten gemäß der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergänzend zu unseren Nutzungsbedingungen und sind von jedem Gast oder Vereinsmitglied zwingend zu beachten:
- Unser Bogenparcours und der Schießplatz dürfen nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zusammen genutzt werden.
- Die Nutzung und das Betreten unseres Parcours und des Schießplatz ist bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber untersagt. Das Gelände ist unverzüglich zu verlassen, wenn sich solche Symptome während des Besuchs entwickeln.
- Jeder Nutzer unseres Parcours und Schießplatz und auch jede Person eines Hausstands muss ohne Ausnahme zur Dokumentation, Nachvollziehbarkeit der möglichen Kontakte und zur Kontaktaufnahme der Besucher durch die Gesundheitsbehörden ein eigenes Anmeldeformular vollständig und leserlich ausfüllen und zudem die Kommen- und Gehenzeit im Schießbuch eintragen!
- Das Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen ist zwingend einzuhalten. Der Mindestabstand darf nur unterschritten werden, sofern die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht greift. Zum Beispiel bei Personen des eigenen Hausstands.
- Bitte waschen Sie sich nach Möglichkeit regelmäßig die Hände mit Seife oder desinfizieren Sie diese.
- Bei der Nutzung der Toilette ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Wir weisen ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung und die darin enthaltene Bußgeldandrohung bei Nichteinhaltung hin.
- Nutzer, die sich nicht an die oben genannten Regeln halten, werden unverzüglich vom Gelände verwiesen.